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Forum: German Forum

Topic: Veranstalltung mit einer LE version machbar?

Questo argomento è obsoleto e potrebbe contenere informazioni obsolete o errate.

Hallo liebes Team,

eine Freundin möchte, das ich bei einem Hundeverein meine Anlage zur Verfügung stelle.Meine Frage natürlich ist aus Vorsicht und bedacht gekommen.
Ich nehme dazu natürlich kein Geld, aber in wie weit geht das so in Ordnung, wenn ich auch etwas Musik abspiele, die Veranstaltung an sich ist ebenfalls offen,das heißt es wird kein Eintritt sein und falls doch Geld für den Eintritt genommen wird, darf ich dann?Ist es dann möglich auch wenn etwas Geld für Getränke genommen wird?

Ich freue mich auf etwas Anregung.

Matthias
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 9:43 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Öffentliche Veranstaltung -> Pro Version

Egal ob du dafür entlohnt wirst oder nicht.
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 9:45 am
Prima.Danke.

Matthias
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 10:08 am
Bedenke auch das eventuell noch die Gemagebühren anfallen,da man ja eine öffentliche Veranstaltung mit Musik anmelden muss.
Zwar muss der Veranstalter dafür aufkommen,aber wenn er es nicht weiß und nicht macht, wirst eventuell du wohl dafür verantwortlich gemacht,falls da mal jemand klagt oder eben ein Gema Kontrolleur kommt.
habe zwar selber noch nie einen zu Gesicht bekommen,aber man weiß ja nie wann es das 1. mal ist.
Bei Privaten Veranstaltungen ist das egal,da musst du den ja auch nicht reinlassen.
Kontrollieren was auf deinen Notebook an Musik ist darf er wohl angeblich auch nicht.
Aber auch der Zoll kann dort aus Zufall mal kontrollieren (Schwarzarbeit,Raubkopien,etc.)

Mit dem Zoll hatte ich aber schon Bekannschaft anhand einer Vermutung der Nutzung von Raubkopien,die kamen unangemeldet zu mir Nachhause und haben dann kontrolliert,habe dann meine Festplatte und dann noch meine ca. 5000 Stck Original CD`s,MD`s Tapes und noch das Vinyl dazu vorgezeigt und das Thema war wohl damit gegessen.
Habe jetzt seit 3 Jahren danach nichts mehr davon gehört,können auch gerne wiederkommen ich kaufe immer noch meine Musik ausschließlich nur auf Original CD / MD .
Denke aber mal da hatte mich wohl jemand angeschwärtz,habe auch jemanden in Verdacht aber beweisen kann man das ja nicht,da der Zoll ja nicht herausgibt woher er seine Infos hat.
Naja ist ja auch egal,habe ja nichts zu verbergen gehabt ,alles Original Musik.

mfg,Dirk
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 10:45 am
Hi.
Zählt ein Download als Raubkopie?Also ich downloade mir ein Video - konvertiere es mir in Mp3 ?

z.b Maite Kelly ..-Es war noch nie so schön ... und benutze das?Ist ein offizielles Video bei -You tube- und habe dazu eine Software die heißt Wonderhare sie erlaubt mir ganz einfach das einfügen von einem URL. Der Download beginnt automatisch.
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 11:16 am
Wenn du es nicht gekauft oder von einer legalen Seite downloadest (z.b. wie Content Unlimited Audio / Video / Karaoke Plan oder anderer ähnlicher Abo- /Streaming Dienst) hast ,dann ja,ist es auch eine Raubkopie (Ein illegaler Track) umgewandelt von einem illegalen gedownloadeten Video.

Nur Sachen die gekauft / gemietet / geliehen oder eben als Abonnement aus Musik / Video / Karaoke gebucht wurden,
zählen nicht als eine Raubkopie.

Also nur Original Tonträger / Videos ,etc. für die du bezahlt hast oder eben einen Abo-Dienst gebucht hast,
mit dem auch das öffentliche Auflegen erlaubt ist. (Nachweis erforderlich)

Kaufst du zum Beispiel eine MP3 bei Amazon ist die mit einer bestimmten Nummer im Track digital signiert,daran kann erkannt werden das sie legal ist,oder eben einfach den Kaufbeleg / Quittung/ Bezahlnachweis des Abo festhalten.

Für deinen Privaten Gebrauch zuhause darfst du das aber wohl nutzen,nur eben nicht für öffentliche Auftritte bzw Auflegen in der Öffentlichkeit

Hier hatte ich mal aufgelistet von Diensten (DJ Pools,Bemusterungs Pools /MusikPools) die man nutzen kann,einige davon gehen öffentlich andere wiederum nicht und wieder andere da brauchst du auch einen Gewerbeschein für die Anmeldung oder eben den Nachweis das du in einem Club,Discothek oder eben beim Radio arbeitest,bei einigen kannst du direkt aus Virtual DJ mit arbeiten bei anderen musst du erst das File Downloaden und dann einfügen,etc.:

http://www.virtualdj.com/user/vlnjacki/blogs/5537/DJ_Pools_-_Promotion_Pools_-_Bemusterung_Pools_-_Musik_Pools.html


.



mfg,Dirk
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 11:32 am
Also super!Ich danke dir erstmals :-)

Des weiteren und letztlich:
Für mich klingt das sehr undurchsichtig.

Ich geh davon aus das ein Handel damit als Kopie, auf einem Datenträger mich erst zu einem illegalen Raubkopierer macht.
Und eine andere Sache damit ja verbunden,:
Zu was besitze ich jetzt nun die Pro Version?Ich bin davon auch ausgegangen, das die Version `Pro´ mir erlaubt meine Musik, wo auch immer ich sie ich her hab, Sie erlaubt, mir auch diese zu spielen?

Die Gama Gebühren verstehe ich und gibt auch keinen Widerspruchsbedarf von mir.
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 11:51 am
Die VDJ Pro Version erlaubt es dir mit deiner DJ-Software öffentlich aufzulegen.

Aber die Tracks die du benutzt müssen legale Tracks sein (Also legal im Abo /Stream gebucht, Legal gekauft,Legal gemietet oder geliehen wurden)


Das geht sogar soweit das man nichtmals im Kindergarten einfach Lieder mit den Kinder beim Tag der offenen Tür auch öffentlich singen bzw musizieren darf,da muss man dann auch für Gema bezahlen.
Selbst für kopierte gedruckte Notenblätten für die Kinder wo die Künstler bei der Gema sind.
Das hatten wir hier im Forum schonmal als Thema.

Die Gema nimmt Gebühren für Lieder,Notenblätten,etc.der künstler und verteilt die Tantiemen dann an die Künstler.
alles jetzt hier aufzuführen ist zu umfangreich.

Die Datenträger /seine MP3 Musik auf den Festplatten muss man Lizensieren,also bei der Gema anmelden,ob das jeder macht bezweifele ich aber, da die erstmal nicht kontrollieren bzw habe ich noch keine derjenigen gesehen oder je was davon gehört,ist aber nicht unmöglich.
Normalerweise dürfen die auch nicht so einfach auf deine Festplatte gucken bzw zugreifen ausser mit deiner Erlaubniss dazu,auch brauchst du die nicht reinlassen (bei Privaten Veranstaltungen)

Der Zoll,ein Richter oder die Polizei darf das aber,die dürfen darauf zugreifen,bzw die Festplatte Beschlagnahmen und dann nachschauen.

Aber wie gesagt wo kein Kläger da kein Richter,auf der sichersten Seite bist du aber wenn du nur legale Tracks verwendest und du dich erkundigst ob der Veranstalter oder eben das Lokal (Kneipe,Bar,Diskothek,etc.) auch Gema bezahlt .


PS: Es gibt aber auch Gemafreie Musik,da muss man das aber auch dann nachweisen
das der Songwriter / Künstler,das Lied,der Text,die Noten nicht bei der Gema angemeldet hinterlegt sind.

Siehst ja ein schwieriges und komplexes Thema im Bezug auf Gema

Hier findest du die Hauptseite der Gema da kannst du dich auch informieren:
https://www.gema.de/

Hier gibt es einen Gema Tarifrechner:
https://online.gema.de/aidaos/auswahl.faces

Der Veranstalter / Inhaber kommt immer für die Gemagebühren auf,
wir als DJ`s eigentlich nur für unsere benutzen abgespielten MP3 Titel die dort lizensiert werden sollten.
Denke aber es macht nicht jeder DJ,einige viele DJ`s aber schon.

mfg,Dirk
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 12:10 pm
Danke dir.

Matthias
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 12:44 pm
scheinsPRO InfinityMember since 2004
vlnjacki wrote :

Nur Sachen die gekauft / gemietet / geliehen oder eben als Abonnement aus Musik / Video / Karaoke gebucht wurden, zählen nicht als eine Raubkopie.

Also nur Original Tonträger / Videos ,etc. für die du bezahlt hast oder eben einen Abo-Dienst gebucht hast, mit dem auch das öffentliche Auflegen erlaubt ist.


Ganz so einfach ist es leider nicht ..........Da fehlt noch eine gaaaaaanze Menge ;-)

Es gibt leider nicht nur eine Erklärung, ob ein "kopierter Track" legal oder illegal ist. Und auch nicht jede offiziell gekaufte Musik oder ein gekaufter Film darf dann
automatisch öffentlich aufgeführt werden.....

Hier die wichtigsten Faktoren die mit entscheiden, ob eine Kopie legal oder illegal ist und wann eine öffentliche Aufführung erlaubt ist und wann nicht.

Kopierschutz
Ein ganz wichtiger Faktor ist, ob der ursprüngliche Ton- oder Bild-Träger (z.B. CD, DVD oder in digitaler Form) kopiergeschützt ist oder nicht. Ist kein Kopierschutz vorhanden, dürfen in der Regel sogenannte Sicherungs-Kopien davon angefertigt werden. Im privaten Umfeld dürfen diese Kopien sogar an dritte weitergegeben werden (Details und Einschränkungen siehe unten unter Kopien / Spätere Verwendung).

Hat der ursprüngliche Datenträger (bzw. ist die Audio Datei) mit einem Kopierschutz versehen, darf der Track nicht kopiert werden. Umgeht man den Kopierschutz, ist die Kopie definitiv illegal und somit eine "Raubkopie".

Öffentliche Aufführung von gekauften Audio- und Video-Datenträger bzw. Downloads (digitale Formate)
Streng genommen muss hier unterschieden werden, ob die Verwendung des gekauften Inhaltes überhaupt öffentlich aufgeführt werden darf oder nicht. Dies entscheidet der jeweilige Rechte Inhaber. Die öffentliche Aufführung einer CD, DVD (oder der gleiche Inhalt in digitaler Form) ist trotz Kauf in der Regel nicht gestattet.

Will man diese erworbenen Inhalten öffentlich abspielen, muss man sich das erst genehmigen lassen. Hier kommt in der Regel dann die jeweils zuständige Verwertungsgesellschaft ins Spiel (in Deutschland ist das bei Musik fast immer die GEMA). Gegen Zahlung einer Gebühr kann die öffentliche Aufführung nach dem Erwerb gestattet werden. Die Verwertungsgesellschaft vertritt in dem Fall die Interessen der jeweiligen Rechte Inhaber gemäß der Urheber Gesetzgebungen.

Der Einfachheit halber bietet insbesondere die GEMA pauschale Lösungen an, um nicht jeden einzeln erworbenen Track abzurechnen. Aber die Erklärung dieser Pauschalen würde diesen Post dann endgültig sprengen ;-)

Kopien / Spätere Verwendung
Jeder darf z.B. einen Tonträger und/oder eine Audiodatei im privaten Umfeld vom Freund, der Oma oder wem auch immer im privaten Umfeld für sich privat kopieren, um den Track dann im privaten Umfeld selbst abzuspielen. Diese legalen Kopien dürfen jedoch nur privat verwendet werden. Ein DJ darf so eine Kopie somit nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung "öffentlich aufführen/abspielen".

Im gewerblichen Bereich ist die vergleichbare Weitergabe einer Kopie an "juristische Personen" nicht gestattet (z.B. von gewerblichem DJ an einen anderen gewerblichen DJ). In dem Fall wäre die Kopie eine "Raubkopie".

Mitschnitte (Unterscheidung Analog oder Digital)
Mitschnitte z.B. von Radio- und Fernseh-Übertragungen sind im privaten Umfeld und für private Zwecke definitiv erlaubt. Also das gute alte aufzeichnen von Musik aus dem Radio oder eines Musik Videos ist immer noch vollkommen legal, um sich die Musik dann z.B. selbst zuhause, auf dem Smartphone oder im eigenen Auto unterwegs anzuhören. Jedoch dürfen diese "Mitschnitte" nur privat wiedergegeben und nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung "öffentlich aufgeführt/abgespielt" werden.

Streaming aufzeichnen (z.B. Youtube)
Im Kern gilt hier rein rechtlich das gleiche wie bei Radio- und Fernseh-Übertragungen. Auch solche Aufzeichnungen sind rein rechtlich (derzeit noch) erlaubt. Hier wird jedoch von Seiten der Gesetzgeber daran gearbeitet, dass dies zukünftig nicht mehr gestattet sein soll. Entscheidend ist jedoch ob es sich dabei um einen legalen oder illegalen Streaming Dienst handelt. Darüber hinaus schließen bereits heute die meisten legalen Portalbetreiber bei Ihren legalen Streaming Inhalten einen "Mitschnitt" bzw. die "Aufzeichnung" und/oder die Umwandlung des Streaming Datensatzes unter Zuhilfenahme einer Software (die z.B. ein Video in eine MP3 Datei umwandelt) über die AGBs aus. Defakto ist die daraus generierte MP3 Datei in der Regel eine "Raubkopie", wenn man sie anschließend "öffentlich aufführt".




Ich bin mir sicher, dass mein Inhalt immer noch nicht alle Faktoren wiedergegeben haben.
Aber zumindest die wichtigsten ;-)

Gruß ScheinS






 

Inviato Mon 08 May 17 @ 12:59 pm
Ok,dankeschön scheins da habe ich direkt auch wieder was neues und noch weiteres im Thema Gema dazugelernt,aber wie schon gesagt von Dir ,das Thema Gema ist zu umfassend um es hier komplett zu posten,da hast du Natürlich Recht.

mfg,Dirk
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 1:07 pm
Naja, mir geht es eigentlich nur darum ob ich Ärger bekomme oder nicht.

Die Veranstaltung des Hundesportvereines lege ich natürlich die GEMA vor ganz klar.Und sage dazu auch etwas.Mit meiner Musik die ja aus vielen Sammlungen besteht z.b.CD´s digitalisiert, Mp3 aus Videos von You-tube und Mp3 aus Musikload.de , werde ich natürlich nun auch sicher abspielen.

Meine Software von V-DJ habe ich mit einer Lizenz nun auch auf der richtigen Seite. Ich bin da nun etwas selbstbewusst....der Hinweis das ich meine Musik die ich besitze Lizenzieren darf , dem werde ich natürlich mal nachgehen.

Danke an euch
 

Inviato Mon 08 May 17 @ 3:45 pm
Aber illegale Tracks wie Konvertierungen von Youtube Videos zu MP3 kann man bei der Gema nicht Lizensieren lassen,das geht nur bei von dir gekauften Tracks.

Ausserdem muss der Hundesportverein die öffentliche Veranstaltung bei der Gema anmelden und die Gebühr dafür bezahlen
falls sie noch keine Gema bezahlen wenn der Verein der Veranstalter ist,du musst nur deine Musik lizensieren die du dort abspielen willst,da du ja aber nicht jeden Titel einzeln Lizensieren willst machen die auch Pauschallizensierungen.
Wie das da aber genau weiter geht keine Ahnung.

Ist sehr umfangreich mit der Lizensierung von Musik erkundige dich vorher dabei richtig,hier auch noch was dazu,ich blicke da selber auch nicht überall durch,muss ich auch nicht ,da ich bisher immer von Originaltonträgern wie CD,MD,Vinyl gespielt habe.
Da ist dann nur ein 30 prozentiger Aufschlag fällig,wenn man MP3 spielt.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gema-tarif-dj-oeffentliche-wiedergabe-vervielfaeltigung-verwertungsgesellschaft-laptopzuschlag/

Auch noch sehr genau erklärt:
https://dj-tobander.de/blog/dj-gema/

 

Inviato Mon 08 May 17 @ 5:04 pm
Hi.

Naja: ich sag es mal so. ::::Ich treibe keinen Handel.Von daher verantworte ich das... für den Darsteller wie in meinen oben genannten Beispiel, ist es sogar förderlich wenn der Titel von mir gespielt wird....wenn ich das weiter spinne...müsste ich sogar dafür entlohnt werden.

Spaß bei Seite ich danke dirDirk, du hast mir sehr geholfen.

Unmengen an Geld werde ich dazu nicht rausschmeißen, weil das Geld verdienen nicht der Grund ist, warum ich Musik mache.Das Musik machen ist nur ein Traum mehr nicht.


Matthias
 

Inviato Tue 09 May 17 @ 9:14 am
scheinsPRO InfinityMember since 2004
Bei allem rechtlichen..........keine Verwertungsgesellschaft wird jemals einen Einzel-Nachweis über den Erwerb der Tracks einfordern (können), die auf unseren Festplatten abgelegt sind.

Zum einen, weil dies in der Praxis einen viel zu hohen Recherche Aufwand nach sich ziehen würde und zum anderen, weil die professionellen DJs Teil des Musikbusiness sind. Die Musik Industrie war immer auch auf DJs angewiesen und ist sich dessen auch bewusst. Wir sind ein Teil des Systems. Neben Werbung und Radio-Einsätzen machen auch wir Musikproduktionen zu Hits oder Flops, je nachdem ob wir einen Track spielen oder eben nicht spielen.

Die Musik Industrie hat es in der Vergangenheit nie ernsthaft auf uns abgesehen......denn die eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.

Der Musik Industrie tut es nicht weh, wenn wir DJs den ein oder anderen Track pushen, auch wenn dieser aus einer dubiosen Quelle stammt. Denn durch uns hören die Konsumenten die Songs. Und je öfters unsere Gäste ein Lied hören, je wahrscheinlicher wird der ein oder andere Gast diesen Song dann kaufen.

Aber genau da krankt es seit ein paar Jahren im System. Filesharing und Co. haben die Gewinne der Branche einbrechen lassen. Den Esel zu bedienen war nicht nur kinderleicht, sondern auch noch komfortabel. Und wer den weg z.B. zur Kanabis Plantage gefunden hat...........

Zum Glück für alle ist aber Licht am Ende des Tunnels in Sicht, so dass sich die Branche finanziell erholen kann. Das Zauberwort heißt Musik-ABO. Das Konzept spült vermehrt wieder Gelder in die Kassen der Musik Industrie. Die Teenies von heute zahlen 5-10 EUR im Monat und haben im ABO Millionen Songs im Zugriff.

Ich denke, dass das "Kaufmodell" zumindest für digitale Medien auf Dauer aussterben wird.

Die nächsten Generationen werden keine (digitale) "eigene Musik" mehr besitzen wollen. Die zahlen lieber 5 EUR im Monat und gut ist. Und das schöne an dem System ist, dass es sich für Käufer und Musik Industrie rechnet.

Tonträger, die man anfassen kann wird es für Liebhaber aber vermutlich auch weiterhin geben, insbesondere Vinyl Tonträger......deren neuerlichen Boom ja wieder weiter voranschreitet.

Für mich persönlich gibt es nichts schöneres als zuhause eine LP aus der Hülle zu nehmen, sie in meinen Händen zu drehen, bevor ich sie auf den Teller lege und dann die Nadel mit diesem leisen Plopp Geräusch behutsam in der Rille zu platzieren. Dann mache ich es mir auf der Couch gemütlich, schaue mir das Cover an und höre "Meine Musik". Genuss pur!!!
 

Inviato Tue 09 May 17 @ 9:32 am
Das wäre wünschenswert . und bringt Übersicht.

Danke!
 

Inviato Tue 09 May 17 @ 10:09 am
Wie immer, jede Menge Schlaumeier heute unterwegs. ;-)

Wer will dann hier kontrollieren, wer mit welcher Version unterwegs ist??????????

Immer wieder sehr unterhaltsam hier!!!!!!!
 

Inviato Tue 09 May 17 @ 2:59 pm
du müsstes das eigentlich besser wissen ;-)
 

Inviato Tue 09 May 17 @ 3:36 pm


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