Die heutige Verhandlung war schnell zu Ende: Der Kläger (die 'Klägerin' heisst's ja) war nicht anwesend. Natürlich auch kein Anwalt von ihm, da der das Mandat kurzfristig niedergelegt hatte.
Die Klage wird somit abgewiesen, ein sog. Säumnisurteil. Dagegen könnte er/sie/es jetzt noch Einspruch erheben. Warten wir also noch mal ein paar Wochen ab. Wir gehen aber nicht davon aus, dass Einspruch erhoben wird. GEMA war auch anwesend, auf meiner Seite und sah auch keine Chance, insbesondere, da er ja keine Rechte an den Texten der Lieder vorweisen konnte. Für ein paar wenige Lieder wies er ja etwas vor, das war aber nur eine Kopie, die Originale konnte er nicht beibringen, oder ich habe sie nicht zu Gesicht bekommen. Zudem konnte der Anwalt der GEMA die angeführten Verlage in keiner Datenbank finden. Vielleicht hat er die ja sogar selber gegründet?
Einen kleinen Nachteil hat das Ganze dennoch: Es wurde somit kein Präzedenzfall geschaffen.
Daher ist es theoretisch immer noch möglich, dass jemand, der die Rechte an einem Liedtext inne hat, Gebühren oder Strafzahlungen wegen der fortlaufenden Darstellung am Bildschirm einfordern könnte. Prinzipiell war das aber schon immer so. Dies war jetzt kein Statements des Gerichts, wurde aber in den Diskussionen mit den Anwälten deutlich, bzw. sehe ich das so. Daher ist es auf öffentlichen Veranstaltungen aus meiner Sicht ratsam, den Text möglichst nur für die Sänger und nicht für alle zu zeigen.
Die Klage wird somit abgewiesen, ein sog. Säumnisurteil. Dagegen könnte er/sie/es jetzt noch Einspruch erheben. Warten wir also noch mal ein paar Wochen ab. Wir gehen aber nicht davon aus, dass Einspruch erhoben wird. GEMA war auch anwesend, auf meiner Seite und sah auch keine Chance, insbesondere, da er ja keine Rechte an den Texten der Lieder vorweisen konnte. Für ein paar wenige Lieder wies er ja etwas vor, das war aber nur eine Kopie, die Originale konnte er nicht beibringen, oder ich habe sie nicht zu Gesicht bekommen. Zudem konnte der Anwalt der GEMA die angeführten Verlage in keiner Datenbank finden. Vielleicht hat er die ja sogar selber gegründet?
Einen kleinen Nachteil hat das Ganze dennoch: Es wurde somit kein Präzedenzfall geschaffen.
Daher ist es theoretisch immer noch möglich, dass jemand, der die Rechte an einem Liedtext inne hat, Gebühren oder Strafzahlungen wegen der fortlaufenden Darstellung am Bildschirm einfordern könnte. Prinzipiell war das aber schon immer so. Dies war jetzt kein Statements des Gerichts, wurde aber in den Diskussionen mit den Anwälten deutlich, bzw. sehe ich das so. Daher ist es auf öffentlichen Veranstaltungen aus meiner Sicht ratsam, den Text möglichst nur für die Sänger und nicht für alle zu zeigen.
Inviato Tue 09 Jun 15 @ 10:57 am
Hallo Lutz,
dann drück ich Dir jetzt mal die Däumchen, dass sich der "Kläger" nicht mehr beim Gericht meldet,
das Urteil rechtskräftig wird und das unsägliche Thema somit bald für Dich ein Ende findet.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind ja letzten Endes für nicht beteiligten "Nicht-Juristen" immer
sehr emotional und man ist dann froh, wenn sowas zuende ist.
LG scheins
dann drück ich Dir jetzt mal die Däumchen, dass sich der "Kläger" nicht mehr beim Gericht meldet,
das Urteil rechtskräftig wird und das unsägliche Thema somit bald für Dich ein Ende findet.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind ja letzten Endes für nicht beteiligten "Nicht-Juristen" immer
sehr emotional und man ist dann froh, wenn sowas zuende ist.
LG scheins
Inviato Thu 11 Jun 15 @ 6:17 am
Danke für das Status-Update!
Inviato Wed 01 Jul 15 @ 3:33 pm
Kurze Nachfrage: Wurde das Verfahren nunmehr eingestellt oder hast du immer noch damit zu "kämpfen"?
Inviato Thu 06 Aug 15 @ 10:20 am